|
Seilerstrasse 9, Postfach 3001 Bern Telefon 031 388 14 14 Fax 031 388 14 24 Kostenlose telefonische Rechtsberatung - Weiterbildungsseminare - Informationen zu aktuellen Rechtsfragen! (Dieser Service steht nur den Mitgliedern des SBKV/SKCV zur Verfügung) Der Rechtsdienst SBKV ist eine Stabsstelle, die den Verbandsbehörden des SBKV und seinen Abteilungen für sämtliche Rechtsfragen zur Verfügung steht. Von den Verbandsmitgliedern sehr geschätzt wird die unentgeltliche telefonische Rechtsberatung für sofort beantwortbare Rechtsfragen. Dabei stehen Rechtsauskünfte im Zusammenhang mit dem Gesamtarbeitsvertrag für das Schweizerische Bäcker-Konditoren und Confiseurgewerbe im Vordergrund. Zudem vertritt der Rechtsdienst den SBKV bei Vernehmlassungen und in zahlreichen Kommissionen, um vorteilhafte Rahmenbedingungen für das Bäckergewerbe zu erwirken. Die Dienstleistungen des Rechtsdienst SBKV im Überblick: - Rechtsberatung der Mitglieder (hauptsächlich Arbeitsrecht und Fragen im Zusammenhang mit dem GAV) einschliesslich anderer Fragen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts (inklusive Versicherungsrecht)
- Rechtsberatung aller Verbandsinstitutionen des SBKV inkl. B&B und BKT.
- Erarbeitung von Stellungnahmen bei laufenden Gesetzgebungsarbeiten.
- Federführung bei Verhandlungen im Zusammenhang mit dem GAV.
- Federführung bei Fragen im Zusammenhang mit der Branchenorganisation SBGÖ.
- Koordination des Dossiers Branchenlösung
- Koordination des Dossiers politische Kommission
- Durchführung von Weiterbildungsseminarien und Prüfungen an der FSR.
- Rechts-Info im Verbandsorgan "panissimo"
Beratungswesen SBKV Rechtsdienst Bei einer Beratung in einem Fall der Treuhandstelle Bern hat sich gezeigt, dass im Falle einer Ueberschuldung (von 500'000 Fr) eines SKCV-Mitgliedes und einer Nachlassstundung die Synergieeffekte mit dem Rechtsdienst gut genutzt werden konnten. Im vorliegenden Fall hatten verschiedene beteiligte Bankinstitute zum Teil aufwändige Abklärungen durch Beratungsunternehmen verlangt, die jeder Vernunft entbehrten, da sie zu unnötigen, exorbitanten Kosten geführt hätten. (Dimensionen von rund 20'000 Fr.) Durch Vermittlung des Rechtsdienstes und Einschaltung eines spezialisierten Büros in Bern zeichnet sich jetzt eine Lösung ab, die eine Weiterführung des Betriebes ermöglichten sollte und dem Mitglied lediglich ein Bruchteil der Kosten anfällt, die sonst zu bezahlen gewesen wären (ca. 4'000 - 5'000 Franken). Die B&B hat in baurechtlichen Fragen bereits verschiedentlich den Rechtsdienst des SBKV kontaktiert. Auch die Fachschule Richemont konnte den Rechtsdienst in verschiedenen Rechtsfragen vor allem betr. Bau- und Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Zudem konnte durch verschiedene Interventionen in arbeitsrechtlichen, versicherungs und forderungsrechtlichen Angelegenheiten gerichtliche und aussergerichtliche Vergleiche erzielt werden. (Einsparungspotential 4'000 - 12'000 Franken) Die vom SBKV verlangten Beratungskosten für selbständige Abteilungen liegen wesentlich unter den für eine Beratung übliche Anwaltskosten. Die Stunde wird für Mitglieder des SBKV und selbständige Abteilungen des SBKV mit Fr. 130.-- verrechnet, sofern grössere Arbeiten oder Abklärungen damit verbunden sind. Kleine, einfache Auskünfte werden unentgeltlich erteilt.
Wasser im Brot Wasserverbrauch in der Gewerblichen Bäckerei Wieviel Wasser verbleibt im Brot? Eine statistische Bäckerei-Konditorei verbraucht pro Jahr für die Brot- und Backwarenproduktion ca. 41 Tonnen Mehl. Da Mehl (Ruchmehl 72%, Halbweissmehl 68% und Weissmehl 66%) ein unterschiedliches Wasserbindevermögen hat, wird für die Berechnungsgrundlage eine realistisch eingeschätzte Wasserzugabe von 65% angenommen. Für die Mehlverarbeitung von 41 Tonnen pro Jahr werden somit 26 650Liter Wasser benötigt. Beispiel 41000 kg Mehl 26650 lt Wasser 67650 kg Teig -16% Backverlust (10824 lt Wasser) Bei einem durchschnittlichen Backverlust von 16% werden 10824 Liter Wasser in Form von Gas freigesetzt, die restlichen 15826 lt bleiben im Brot zurück. Es zeigt somit, dass eine beachtliche Menge des verbrauchen Wassers in der Bäckerei nicht dem Abwasser zugeführt wird sondern im Brot verbleibt.
Downloads zum Thema Recht (Die Downloads stehen nur registrierten Benuzter zur Verfügung)
|