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Gesetzesauflagen erfüllen und gleichzeitig profitieren? Ganz einfach: Die Branchenlösung! Vorgestellt durch die folgenden Verbände: - SBKV Schweizerischer Bäcker-Konditorenmeister-Verband
- SKCV Schweizerischer Konditor-Confiseurmeister-Verband
- SBKPV Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband
Was ist die Ausgangslage? Gesetzlicher Rahmen Das Unfallversicherungsgesetz und die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten verpflichten den Arbeitgeber ab 1. Januar 2000 zum Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit. Gestützt auf diese Rechtsgrundlage hat die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) in einer Richtlinie die minimalen Einsatzzeiten von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit in den Betrieben vorgeschrieben. Die EKAS-Richtlinie ist seit dem 1. Januar 1996 in Kraft. Die Erfordernisse dieser Richtlinie müssen von allen Betrieben des Bäcker-Konditor-Confiseurgewerbes seit dem 1. Januar 2000 umgesetzt werden. Ausgenommen sind einzig Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten und einer UVG-Prämie von weniger als 5‰. Dies dürfte jedoch für kaum einen Betrieb unserer Mitglieder zutreffen. Branchenlösung Die Betriebe können die Beizugspflicht von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit im Rahmen von Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösungen erfüllen. Der SBKV hat im Bereich Branchenlösung Pionierarbeit geleistet. Als einer der ersten Berufsverbände hat er eine Brachenlösung erarbeitet. Damit profitieren Sie von Abmachungen, die auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten sind. Durch die Ausbildung eines "eigenen" Sicherheitsfachmannes verfügen wir über einen Spezialisten in den eigenen Reihen. Zielsetzung der Branchenlösung Die Branchenlösung des SBKV und der teilnehmenden Verbände will, dass die Mitglieder den gesetzlichen Verpflichtungen auf möglichst kostengünstige Weise nachkommen können. Die Aufbauarbeiten der Branchenlösung sind aufwändig und kostspielig. Bis zur Einführung am 1. Januar 2000 sind dem SBKV Kosten von ca. CHF 100'000.- entstanden. Die eingeleiteten Massnahmen im Jahr 2000 verursachen weitere Kosten in Höhe von CHF 216'000.- . Diese Beträge werden von den teilnehmenden Verbänden übernommen; das einzelne Mitglied, das mitmacht, zahlt eine einmalige Anschlussgebühr und eine jährlich wiederkehrende "Unterhaltsgebühr". Wie können die Betriebe die Beizugspflicht erfüllen? - Individuelle Lösung erarbeiten - Unter Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit müssen die Betriebe eine individuelle Lösung erarbeiten. Diese Lösung ist insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) verhältnismässig teuer.
- Vorläufig nichts unternehmen - In diesem Fall kommt das Subsidiärmodell gemäss Richtlinie zur Anwendung. In diesem Modell sind feste Einsatzzeiten für die Spezialisten der Arbeitssicherheit vorgeschrieben.
- Sich der Branchenlösung anschliessen - Die Betriebe schliessen sich der Branchenlösung im Bäcker-Konditor-Confiseurgewerbe an. Diese Lösung ist branchenspezifisch und kostengünstig. Die Kosten der Branchenlösung sind für den branchentypischen Betrieb etwa 10x günstiger als diejenigen des Subsidiärmodells.
Was bietet die Branchenlösung für das Bäcker-Konditor-Confiseurgewerbe?
- Mit Bezahlung der Beitrittsgebühr wird der Betrieb ins Register der Teilnehmer der Branchenlösung eingetragen.
- Die Branchenlösung stellt den Betrieben folgende Hilfsmittel zur Verfügung:
- Grundkonzept für den Aufbau der Sicherheitsorganisation;
- Branchenspezifische Aus- und Weiterbildungsmodule;
- Themenbezogene Checklisten für die zielgerichtete Bearbeitung von Unfallschwerpunkten;
- Periodische Erfolgskontrollen mit Audits im Unternehmen
Sicherheit Mit der Branchenlösung Arbeitssicherheit stellen wir Ihnen ein branchenspezifisches Instrument zur Verfügung, welches Ihnen hilft, die Unfallzahlen zu senken und damit vermeidbare Kosten zu sparen. Wir sind überzeugt, dass das Einsparungspotenzial auch für kleine Unternehmen des Bäcker-Konditor-Confiseurgewerbes erheblich ist. Ebenso wesentlich ist der Schutz Ihrer Mitarbeiter und die Vermeidung menschlichen Leidens, was sich letztendlich positiv auf Ihr Betriebsklima und Ihr Betriebsimage auswirken wird.
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